The Glow Trade mit Sitz in Wien ist Ihr Grosshandel für koreanische Kosmetik. Wir führen über 85 koreanische Marken und mehr als 2'700 Produkte ab Lager in Wien und betreiben dort auch eigene K-Beauty-Geschäfte. In der Schweiz beliefern wir Detailhändler, Kosmetikstudios, Apotheken und Onlineshops.
Konditionen für Fachkunden in der Schweiz
- Mindestbestellwert: EUR 500 pro Bestellung.
- Preise: Netto-Händlerpreise, sichtbar nach der Freigabe Ihres Händlerkontos.
- Zahlung: per Banküberweisung.
- Sortiment: über 85 koreanische Marken, mehr als 2'700 Produkte ab Lager in Wien.
Mehrwertsteuer, Zoll und Verzollung in der Schweiz
Lieferungen in die Schweiz sind Ausfuhrlieferungen aus Österreich: Unsere Rechnung weist 0 % österreichische Umsatzsteuer aus. Wir liefern DAP: Der Paketdienst übernimmt die Verzollung und erhebt vor der Zustellung bei Ihnen die Einfuhrsteuer, eine allfällige VOC-Abgabe und seine Verzollungsgebühren.
Einfuhrsteuer: Kosmetik unterliegt dem Normalsatz der Mehrwertsteuer von 8.1 %. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhebt die Steuer an der Grenze. Bemessungsgrundlage ist der bezahlte Preis zuzüglich aller Kosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz (Verpackung, Fracht, Versicherung, Verzollung) und der Einfuhrabgaben. Ein in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtiger Importeur kann die Einfuhrsteuer in der periodischen MWST-Abrechnung als Vorsteuer abziehen. Einfuhrsteuer von höchstens CHF 5 pro Einfuhrdokument wird nicht erhoben; unser Mindestbestellwert von EUR 500 liegt weit darüber, die Einfuhrsteuer ist bei einer Bestellung bei The Glow Trade also immer geschuldet.
Zoll: Seit dem 1. Januar 2024 hat die Schweiz die Industriezölle aufgehoben. Kosmetik aus Kapitel 33 des Zolltarifs ist daher unabhängig vom Ursprung zollfrei, und für Waren, die in der Schweiz bleiben, ist kein Ursprungsnachweis nötig.
VOC-Lenkungsabgabe: Auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) in eingeführten Produkten der Zolltarifpositionen 3303 bis 3307, zu denen Hautpflege, Make-up und Haarpflege gehören, erhebt die Schweiz CHF 3 pro kg VOC. Massgebend sind nur die Stoffe der VOC-Stoffliste, und Produkte mit einem VOC-Anteil von höchstens 3 Massenprozent sind befreit.
Verzollung: Jede Sendung aus dem Ausland muss beim BAZG angemeldet werden. Bei Paketen übernimmt dies der Kurier oder die Post anhand der Unterlagen des Absenders und verrechnet dafür eigene Gebühren, die das BAZG nicht festlegt. Für eine elektronische Zollanmeldung benötigt ein Schweizer Importeur eine UID (Unternehmens-Identifikationsnummer). Kosmetik muss bereits bei der Einfuhr dem schweizerischen Lebensmittelrecht entsprechen. Jedem Paket legen wir eine englische Handelsrechnung mit HS-Codes und Gewichten bei.
Versand in die Schweiz
Die Schweiz liegt in unserer Versandzone 8 (Europa ausserhalb der EU). Wir versenden mit DPD Standard:
- bis 3 kg: EUR 39.50
- bis 5 kg: EUR 41.00
- bis 10 kg: EUR 42.00
- bis 15 kg: EUR 43.00
- bis 20 kg: EUR 44.00
- bis 25 kg: EUR 44.50
Ab einem Bestellwert von EUR 1'000 ist der Versand kostenlos. Die Paketpreise verstehen sich ohne Einfuhrsteuer und weitere Einfuhrabgaben, die der Paketdienst bei Ihnen erhebt. Ihre Bestellung verlässt Wien 1 bis 2 Werktage nach Zahlungseingang als DPD-Paket mit Sendungsverfolgung.
Etiketten, Meldepflicht und verantwortliche Person in der Schweiz
Sprache der Kennzeichnung: Die Angaben auf der Packung müssen in mindestens einer Amtssprache des Bundes stehen (Deutsch, Französisch oder Italienisch). Eine andere Sprache ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz dennoch ausreichend und unmissverständlich informiert werden. Die Liste der Bestandteile trägt die Überschrift «Ingredients» und verwendet die gemeinsamen Bezeichnungen der Bestandteile.
Unser Etikettenservice: Jede Packung trägt bereits die deutschen Angaben. Etiketten in Ihrer Sprache bringen wir mit Ihrer ersten Bestellung kostenlos an.
Meldepflicht: Die Schweiz kennt keine Meldung von Kosmetik vor dem Inverkehrbringen. Vor dem ersten Inverkehrbringen ist im Rahmen der Selbstkontrolle eine Produktinformationsdatei mit Sicherheitsbericht zu erstellen, die zehn Jahre aufbewahrt wird.
Verantwortliche Person: Das Schweizer Recht kennt keine verantwortliche Person nach EU-Muster. Wer Kosmetik aus dem Ausland in der Schweiz in Verkehr bringt, ist Importeur und muss sicherstellen, dass sie dem Lebensmittelrecht entspricht. Kaufen Sie als Schweizer Händler bei uns ein, sind Sie Importeur und tragen die Pflicht zur Selbstkontrolle. Sie können schriftlich eine bevollmächtigte Person mit Schweizer Adresse bezeichnen, die dann dieselbe Pflicht trägt. Zudem muss jeder Betrieb, der mit Gebrauchsgegenständen umgeht, eine verantwortliche Person mit Geschäftsadresse in der Schweiz bezeichnen.
Sie können sich auf die ausländische Produktinformationsdatei stützen, wenn Sie der kantonalen Behörde nachweisen, dass sie den schweizerischen Anforderungen entspricht, und die Kennzeichnung darf Namen und Adresse der verantwortlichen Person in der EU tragen.
Behörden: Kosmetik gilt im schweizerischen Lebensmittelrecht als Gebrauchsgegenstand. Die kantonalen Behörden unter der Leitung der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker vollziehen das Recht und kontrollieren Betriebe und Produkte, unter der Aufsicht des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
So funktioniert die Bestellung
- 1. Händlerkonto beantragen: Sie füllen unseren Antrag für ein Händlerkonto aus.
- 2. Preise einsehen und bestellen: Nach der Freigabe sehen Sie unsere Netto-Händlerpreise und bestellen ab EUR 500.
- 3. Per Banküberweisung bezahlen: Sie erhalten unsere Rechnung mit 0 % österreichischer Umsatzsteuer.
- 4. Versand und Verzollung: Wir versenden 1 bis 2 Werktage nach Zahlungseingang per DPD aus Wien. Der Paketdienst verzollt und erhebt die Abgaben vor der Zustellung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestbestellwert? EUR 500 pro Bestellung. Ab EUR 1'000 versenden wir in die Schweiz kostenlos.
Liefern Sie in die Schweiz? Ja, als DPD-Paket mit Sendungsverfolgung aus Wien, 1 bis 2 Werktage nach Zahlungseingang, ab EUR 39.50 für bis zu 3 kg.
Wer verzollt und wer bezahlt Mehrwertsteuer und Zoll bei der Einfuhr? Wir liefern DAP: Der Paketdienst meldet die Sendung beim BAZG an und erhebt vor der Zustellung bei Ihnen 8.1 % Einfuhrsteuer, eine allfällige VOC-Abgabe und seine Verzollungsgebühren. Zoll fällt auf Kosmetik aus Kapitel 33 nicht an.
Brauchen die Produkte in der Schweiz eine Meldung oder eine verantwortliche Person? Eine Meldung vor dem Inverkehrbringen gibt es nicht, eine verantwortliche Person nach EU-Muster ebenfalls nicht. Als Importeur tragen Sie die Selbstkontrolle, zu der eine Produktinformationsdatei mit Sicherheitsbericht gehört.
In welcher Sprache sind die Etiketten? Jede Packung trägt bereits die deutschen Angaben, und Deutsch ist eine Amtssprache des Bundes. Etiketten in Ihrer Sprache bringen wir mit Ihrer ersten Bestellung kostenlos an.
Wie funktioniert das Händlerkonto? Sie beantragen das Konto online. Nach der Freigabe sehen Sie die Netto-Händlerpreise und können bestellen. Bezahlt wird per Banküberweisung.
Möchten Sie koreanische Kosmetik ins Sortiment aufnehmen? Beantragen Sie jetzt Ihr Händlerkonto, sehen Sie sich unsere Marken und den Katalog an oder lesen Sie unsere Leitfäden zu den Einfuhrregeln für Kosmetik in der Schweiz und zu den HS-Codes für koreanische Kosmetik.